Am 09.10.2022 findet in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr die Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag statt.
Für die Landtagswahl können zwei Arten von Wahlvorschlägen eingereicht werden:
- Kreiswahlvorschläge, die sich jeweils auf das Gebiet eines Landtagswahlkreises beziehen Landeswahlvorschlag (auch „Landesliste“ genannt), der sich auf das gesamte Bundesland bezieht.
- Nach niedersächsischem Landeswahlrecht können Kreiswahlvorschläge von Parteien sowie von Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerbern bei den Kreiswahlleitungen eingereicht werden. Dabei dürfen Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber nur in einem Landtagswahlkreis kandidieren. Landeswahlvorschläge können ausschließlich von Parteien bei der Landeswahlleiterin eingereicht werden.
Die Einreichung muss für beide Arten von Wahlvorschlägen bis spätestens zum 01.08.2022, um 18:00 Uhr , schriftlich und im Original erfolgt sein. Eine Übersicht der erforderlichen Vordrucke erhalten Sie hier. Zusätzlich müssen einige Parteien eine Wahlanzeige nach § 16 NLWG bis spätestens zum 04.07.2022, bis 18:00 Uhr, bei der Landeswahlleiterin stellen.
Die Landeswahlleiterin hat in ihrer Bekanntmachung vom 05.01.2022 die Feststellung getroffen, welche Parteien als sogenannte „privilegierte Parteien“ im Sinne des § 12 Abs. 4 NLWG von einer Wahlanzeigepflicht befreit sind. Die nicht darin genannten Parteien, die somit nicht die Voraussetzungen aus § 12 Abs. 4 NLWG erfüllen, müssen die Wahlanzeige einreichen.